NEUPATIENTINNEN

Wenn Sie bisher noch nicht Patientin bei uns waren, dann benötigen wir von Ihnen vorab einen Anamnesebogen... weiterlesen

 
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Ärztliche Zweitmeinung

 

 

Vor bestimmten planbaren Eingriffen haben Patienten Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung. Damit haben auch gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, vor bestimmten planbaren Eingriffen einen weitern Arzt zu konsultieren.

 

Zu den ersten Eingriffen, für die ein Anspruch auf Zweitmeinung besteht gehört die Entfernung der Gebärmutter (Hysterektomie).

Bösartige Erkrankungen , wie z.B. ein Tumor an der Gebärmutter, sind vom Zweitmeinungs-Verfahren ausdrücklich ausgenommen, u. A. aufgrund von Verzögerungen im Behandlungsablauf.

Die Zweitmeinung wird durch eine dafür zugelassene Ärztin (Dr. Mucha) durchgeführt.

 

Zur Erstellung einer Zweitmeinung gehört

  • die Durchsicht vorliegender Befunde des behandelndes Arztes
  • ein Anamnesegespräch
  • körperliche Untersuchungsleistungen, die zulässigerweise ein zweites Mal durchgeführt werden dürfen, soweit sie für die Abgabe der Zweitmeinung erforderlich sind.

Bitte bringen Sie eine Überweisung und alle vorliegenden Befunde zu Ihrem Termin bei uns mit.